Allgemeine Geschäftsbedingungen
JH-Consulting · Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen JH-Consulting (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, IT-Beratung und verwandten Leistungen.
Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags wird. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die aus der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Für laufende Managed-Services oder ähnliche wiederkehrende Leistungen gelten die im jeweiligen Vertrag festgelegten Abrechnungsmodalitäten.
§ 5 Nutzungsrechte und Urheberrecht
An individuell erstellter Software und sonstigen Arbeitsergebnissen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.
Verwendete Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf relevante Lizenzbedingungen hin.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Für Managed Services und laufende Wartungsleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der in dem betreffenden Auftrag vereinbarten Vergütung.
Eine Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit der vereinbarten Leistungserbringung. Dauerschuldverhältnisse (z.B. Managed Services, Wartungsverträge) können, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der DSGVO und des BDSG einzuhalten. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. Diese Vereinbarung gilt, da beide Parteien Unternehmer im Sinne des § 38 ZPO sind.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.